Paramahamsa Vishwanandas Stellungnahme zur jüngsten Fernsehsendung des Hessischen Rundfunks

Donnerstag, 27. Januar 2022

Stellungnahme Bhakti Marga zur Berichterstattung des Hessischen Rundfunks

Es ist bekannt, dass nicht-kirchliche Religionsgemeinschaften in der Bevölkerung Verunsicherung und Berührungsängste auslösen und bei hiesigen kirchlichen Institutionen sogar zum Teil offen auf Ablehnung stoßen. Das war uns bei Bhakti Marga bewusst, als wir uns in Kirchheim angesiedelt haben. Wir haben uns deshalb auch von Beginn an bemüht, offen auf die dort lebenden Menschen zuzugehen. Die mit unserem Erscheinen eingetretenen Sorgen, beispielsweise die Frage, ob Einrichtungen, die jetzt Eigentum von Bhakti Marga sind, auch weiterhin von den Anwohnern genutzt wurden können, haben wir wahrgenommen und sind – ohne hierzu verpflichtet zu sein - ernsthaft und zugewandt bemüht, mit der Gemeinde eine Einigung zu finden, die allen Interessen gerecht wird.  

Umso erstaunter sind wir, dass wir und insbesondere unser Guru Paramahamsa Vishwananda uns vom Hessischen Rundfunk (HR) als bedeutendem Medium in dieser Region auf diese Weise dargestellt sehen. Zumal bereits vor Erstveröffentlichung der Dokumentation über die ARD-Mediathek wie auch vor der Erstausstrahlung im TV-Programm des HR am 27.Januar 2022 dem HR zur Kenntnis gebracht worden war, dass sowohl die Dokumentation wie auch der Podcast schwerste journalistische Sorgfaltsmängel, zahlreiche Verstöße gegen die Grundsätze einer zulässigen Verdachtsberichterstattung, unwahre Aussagen und damit eklatante Rechtsverstöße und in Folge schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen aufweisen.

 Wir stellen fest: Sämtliche Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage und sind von den sie erhebenden Personen frei erfunden. Paramahamsa Vishwananda hat in seinem gesamten Leben noch nie eine Person zu sexuellen Handlungen gegen deren Willen veranlasst, gedrängt oder gar genötigt. Auch der Vorhalt, er würde seine Position innerhalb von Bhakti Marga zur Machtausübung und Unterdrückung missbrauchen, ist unwahr und Ausdruck einer gezielten Diffamierung. Das hat uns eine der vom HR als vermeintliche Quelle genannten Personen inzwischen auch bestätigt. Die Vorwürfe, die er laut HR gegenüber Bhakti Marga und Paramahamsa Vishwananda angeblich erheben soll, hat er niemals erhoben. Überdies hat ihn der HR dazu niemals befragt.

Auch die übrigen, von lediglich wenigen vereinzelten Personen bereits seit langem und immer wieder erhobenen Vorwürfe sind uns ebenso wie diese Personen selbst bekannt. Bei diesen handelt es sich um Menschen, die unserer Religionsgemeinschaft angehört, uns aber aus unterschiedlichen Gründen wieder verlassen haben. Oftmals waren enttäuschte Erwartungen der Grund. Wir sind diesen Vorhaltungen und unwahren Behauptungen bislang nicht entgegengetreten, weil dies nicht unserer friedfertigen Ausrichtung entspricht und wir überdies die Auffassung vertreten, dass diese Menschen an ihrem Leben schwer genug tragen.

Nun allerdings ist ein Punkt erreicht, an dem wir dieses Verhalten in der Verantwortung für Bhakti Marga und unsere Mitglieder nicht länger hinnehmen können. Wir haben uns deshalb entschlossen, diese Personen aufgrund Ihrer gezielten Diffamierungen rechtlich zur Verantwortung zu ziehen und prüfen auch die strafrechtliche Relevanz deren Wirkens. Dazu gibt es auch eine Stellungnahme von Paramahamsa Vishwananda persönlich:

 

Dem HR haben wir sämtliche an uns gerichteten Fragen ausführlich beantwortet und dabei ausdrücklich und wiederholt darauf hingewiesen, dass diese Fragen offensichtlich auf durchweg unzuverlässigen und unglaubwürdigen Quellen beruhen. Wir haben ferner nicht nur die mit diesen Berichten befassten redaktionellen MitarbeiterInnen, sondern auch die Programmverantwortlichen des HR, einschließlich des Intendanten des HR, darauf hingewiesen, dass wir es für nicht hinreichend und sorgfaltsgerecht erachten, sich in der Berichterstattung über Bhakti Marga allein von diesen Quellen leiten zu lassen.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Wir achten selbstverständlich die Pressefreiheit, auch deshalb haben wir dem HR über die Beantwortung der an uns gerichteten Fragen hinaus ein Gespräch angeboten. Dieses wurde aber bedauerlicherweise trotz wiederholter Gesprächsangebote vor Veröffentlichung der Berichterstattung abgelehnt. Die vom HR nun verwendeten O-Töne von Paramahamsa Vishwananda sind im Zusammenhang mit Dreharbeiten für einen Beitrag der Hessenschau zur Ansiedlung von Bhakti Marga in Kirchheim im August 2021 entstanden.

Wir hätten uns gewünscht, dass der HR die vermeintlichen Quellen sorgsamer auf deren eigene Motivation und Glaubwürdigkeit hin geprüft hätte. Zumal wir von unseren rechtlichen Beratern erfahren haben, dass es in der jüngeren Vergangenheit in Deutschland gleich mehrere Fälle gegeben hat, in denen prominente Personen in der Öffentlichkeit für ähnliche Vorwürfe nachweislich unberechtigt vorverurteilt worden sind. Wir haben daher nun auch rechtliche Maßnahmen gegen den HR eingeleitet.

Anwaltliche Stellungnahme zu den Vorwürfen des Hessischen Rundfunks gegenüber Paramahamsa Vishwananda

Der Hessische Rundfunk (HR) erhebt in einer TV-Dokumentation sowie in mehreren Folgen eines Podcasts Vorwürfe gegen Guru Paramahamsa Vishwananda. Darin verweist der HR auch auf Strafanzeigen, die gegen Guru Paramahamsa Vishwananda gestellt wurden.

Mittlerweile hat ein durch Bhakti Marga mandatierter Rechtsanwalt für Strafrecht bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden Akteneinsicht nehmen können. Demnach hat es in den Jahren 2009 bis 2021 tatsächlich insgesamt sechs Ermittlungsverfahren aufgrund von dort eingegangenen Strafanzeigen gegen Guru Paramahamsa Vishwananda gegeben. Diese sind allerdings in einem frühen Stadium eingestellt worden, weil die Staatsanwaltschaft das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts verneint hat. In Folge dessen wurde Guru Paramahamsa Vishwananda in sämtlichen dieser sechs Verfahren durch die Staatsanwaltschaft auch nicht kontaktiert und angehört. Dem HR war aufgrund der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft durchaus bewusst, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen Guru Paramahamsa Vishwananda zu keinem Zeitpunkt vorlag. Dessen ungeachtet hat ihn der HR sowohl in einer Dokumentation als auch in insgesamt sechs Podcasts mit strafrechtlich relevanten Handlungen in Verbindung gebracht, die nicht existieren.

Eine ausführliche Stellungnahme des mandatierten ­Strafverteidigers Götz Buchheim, Buchheim + Partner, finden Sie hier:

Bhakti Marga-strafrechtliche Stellungnahme 2022-02-18

Zum Hintergrund:

Fehler und mangelnde Sorgfalt in der Recherche des Hessischen Rundfunks:

Die Dokumentation „Just love? – Sektenaussteiger packen aus“ ist seit dem 20. Januar 2022 in der ARD-Mediathek abrufbar, ebenso wie zwei gleichlautende Podcasts im Online-Angebot des Hessischen Rundfunks (HR). Die Prüfung hat ergeben, dass die involvierten Redakteure des HR sowie die MitarbeiterInnen der involvierten Podcast-Produktionsfirma hauseins zum Teil gravierende Fehler begangen haben. So wurde beispielsweise festgestellt, dass zu einem der vermeintlichen Opfer, dessen vermeintliche Erlebnisse HR und hauseins in Dokumentation und Podcasts beschreiben, niemals Kontakt aufgenommen worden ist. Eine Rückfrage bei dieser Person hat ergeben, dass sich der von HR und hauseins geschilderte Vorgang so niemals zugetragen hat. Überdies sieht sich diese Person durch die sachlich falsche Darstellung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und erwägt ebenfalls rechtliche Schritte gegen den HR. Hier die Korrespondenz des Rechtsanwaltes Dr. Ben M. Irle, Rechtsanwaltskanzlei IRLE MOSER Rechtsanwälte, mit dem HR ((die ausgelassenen Stellen betreffen lediglich Namen von involvierten dritten Personen, deren Persönlichkeitsrechte zu beachten sind):

Link zu pdf des Schreibens von IRLE MOSER am 26. Januar 2022

Link zu pdf des Schreibens des HR am 27. Januar 2022

Link zu pdf des Schreibens von IRLE MOSER am 27. Januar 2022

Vorgehen und bisherige Recherche des Hessischen Rundfunks:

Am 27. August 2021 berichtete der HR im Regionalmagazin Hessenschau erstmals über Bhakti Marga. Dieser von der HR-Redakteurin Sonja Süß gefertigte Beitrag, der laut Programmtext die Eröffnung des neuen Hauptsitzes von Bhakti Marga in Deutschland und die kritische Sicht von Anwohnern zum Inhalt haben sollte, wurde vom Moderator der Sendung, Andreas Hieke, mit den Worten anmoderiert: „Wie war das mit den falschen Propheten, vor denen in der Bibel gewarnt wird? Was soll man von einem halten, der sich von seinen Anhängern als gottgleich verehren lässt und dem Aussteiger sexuellen Missbrauch und Manipulation vorwerfen?“ 

Im letzten Drittel dieses 3.19 Minuten langen Beitrags klingen unter anderem unter Berufung auf den Theologen Dr. Eckhard Türk, Beauftragter für Religions- und Weltanschauungsfragen des Bistums Speyer, erstmals ähnliche Vorwürfe wie die aktuell vorgehaltenen an. So führt Dr. Eckhard Türk in einem Videointerview innerhalb dieses Beitrags an, bei ihm gingen „Hinweise ein, von einer Gruppe junger Männer, die sich durch Herrn Vishwananda in irgendeiner Form sexuell übergriffig missbraucht ansehen“. „Auch im Internet“, so heißt es in diesem Beitrag weiter, „berichten Aussteiger von sexuellen Übergriffen ihres Meisters.“ Die in lediglich einem Satz wiedergegebene Stellungnahme von Paramahamsa Vishwananda hierzu („Menschen habe ihre eigene Meinung zu vielen Dingen und können sagen, was sie wollen“) wurde von der Autorin Sonja Süß mit den Worten eingeordnet: „Damit konfrontiert, weicht Vishwananda aus.“ Konkrete Quellen für diese Vorhalte wurden in diesem Beitrag nicht genannt.

Am 11. Oktober 2021 trat der HR erneut auf Bhakti Marga zu. Der HR-Redakteur Peter Gerhardt schrieb in einer e-mail: „Aufgrund unserer Berichterstattung über Bhakti Marga in der Sendung hessenschau haben wir uns entschlossen, einen längeren Beitrag über Bhakti Marga zu produzieren. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns dabei unterstützen würden. Sehr gerne würden wir ein Interview mit jemandem führen, der uns ausführlich über die Faszination und die Spiritualität von Bhakti Marga Auskunft geben kann.“

Von der offenbar schon seinerzeit vorherrschenden Absicht, die im ersten HR-Beitrag erhobenen Anschuldigungen neuerlich zu thematisieren, war in dieser e-mail erkennbar ausdrücklich nicht die Rede. Zu diesem Zeitpunkt recherchierte die freiberuflich tätige Journalistin Marlene Halser, die in den Podcasts maßgeblich zu Wort kommt, aber bereits nahezu ein Jahr und hat nach eigenen Angaben dazu inkognito auch die Ashrams in Springen/ Heidenrod sowie in Kirchheim aufgesucht. Im Hinblick auf die überwiegend negative Darstellung von Bhakti Marga im Bericht der Hessenschau vom 27. August wurde innerhalb der Religionsgemeinschaft die Entscheidung getroffen, dem HR nicht noch einmal die Türen zu öffnen. Dies wurde Peter Gerhardt in einer e-mail 17. Oktober 2021 mitgeteilt.

Am 12. November 2021 nahm der HR erneut Kontakt zu Bhakti Marga auf: Diesmal stellte die bereits mit dem ersten Beitrag befasste Redakteurin Sonja Süß eine Anfrage via e-mail: „Wir recherchieren für eine ARD-Dokumentation über Bhakti Marga. Daher bitten wir Sie um Antwort auf die folgenden Fragen bis zum 19.11.2021, 17 Uhr. Ihre Antworten dienen nicht unmittelbar der Veröffentlichung, sondern der Vervollständigung unseres Recherchestandes.“ Die Fragen an sich waren allesamt ausschließlich auf vermeintliche sexuelle Handlungen, Machtausübung und Unterdrückung ausgerichtet.

Zwischenzeitich war innerhalb von Bhakti Marga bekannt geworden, dass Menschen, die der Religionsgemeinschaft einmal angehört haben, von Mitarbeitern des HR beziehungsweise von hauseins kontaktiert worden waren, um ihre Erfahrungen zu schildern. Zu diesem Zeitpunkt reifte die Erkenntnis, dass die grundsätzlich friedfertige Ausrichtung Bhakti Margas angesichts der erheblichen und hartnäckig erhobenen Vorwürfe der Religionsgemeinschaft zum Nachteil gereichen könnte und deshalb Beistand von dritter Seite gesucht werden sollte. Vor diesem Hintergrund wurde die Rechtsanwaltskanzlei IRLE MOSER Rechtsanwälte angesprochen. Rechtsanwalt Dr. Ben M. Irle beantwortete sowohl die Anfrage von Sonja Süß wie auch die folgende Korrespondenz mit dem HR jeweils ausführlich – den vorgehaltenen Vorwürfen wurde auf faktischer Basis ausführlich widersprochen. Dabei verwies er von Beginn an auf die zweifelhafte Quellenage und bat dringend um Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht.

Nachdem die von Sonja Süß an Bhakti Marga gerichteten Fragen ausführlich beantwortet worden waren, wandte sich am 23. Dezember 2021 der HR-Redakteur Stefan Bücheler an Rechtanwalt Dr. Irle: „Mein Name ist Stefan Bücheler. Für einen Doku-Podcast im Auftrag des Hessischen Rundfunk möchten wir gern weitere Fragen an ihren Mandanten Mahadeosing Komalram (Anm: Schreibfehler im Original), sowie weitere Mitglieder der Bhakti Marga Organisation stellen. Die Antworten, die sie (Anm: Schreibfehler im Original) unseren Kolleg:innen in Bezug auf die ARD TV-Dokumentation zu Bhakti Marga geschickt hatten, kennen wir und sehen diese auch für den Podcast als beantwortet an. Wir stellen sie hier deshalb nicht erneut.“ Eine Anfrage unmittelbar an Bhakti Marga und/ oder Paramahamsa Vishwananda stellten die an den Podcasts des HR beteiligten RedakteurInnen entgegen der anderslautenden Darstellung in der ersten Folge des Podcasts hingegen niemals.

Auch diese Fragen wurden seitens Bhakti Marga mit Unterstützung von Rechtanwalt Dr. Irle am 11. Januar 2022 ausführlich beantwortet, dabei wurde abermals auf die zweifelhafte Quellenlage verwiesen. Überdies wurden der Intendant des HR, Manfred Krupp, sowie die Programmdirektorin des Senders, Gabriele Holzner, darauf hingewiesen, dass die Fragen ihrer Redakteure auf zweifelhaften, möglicherweise mit eigener Motivation handelnden Quellen beruhen. Gabriele Holzner teilte daraufhin in einer mail vom 13. Januar 2022 mit: „Ich kann verstehen, dass Ihr Mandant aufgrund der Anfragen beunruhigt ist.“ Des Weiteren versicherte die Programmverantwortliche, dass „die Quellenlage von Autorinnen und Redaktion überprüft wird. Die journalistischen Standards werden selbstverständlich eingehalten.“ Eine inhaltliche Bewertung der Anmerkungen des Herrn Dr. Irle erfolgte nicht.

Um den mit der Recherche befassten Redakteuren eine über ihre in Zweifel stehenden Quellen hinausgehenden Einblick zu verschaffen, wandte sich der Medienbeauftragte von Bhakti Marga, Gerald Gregory, am 11. Januar 2022 via e-mail an HR-Redakteur Peter Gerhardt (als Antwort auf dessen ursprüngliche Anfrage vom 11. Oktober 2021, in der dieser um ein Gespräch mit jemand gebeten hatte, „der uns ausführlich über die Faszination und die Spiritualität von Bhakti Marga Auskunft“ gibt). Hierzu schrieb Gerald Gregory: „Ich denke, es ist wichtig, einen anderen Weg zu finden, um mit dieser Angelegenheit umzugehen. Unabhängig von den Vorwürfen, die der Hessische Rundfunk erhebt, haben wir keinen Grund, etwas anderes als Transparenz zu zeigen. Wenn Sie weitere Gespräche wünschen, lassen Sie es mich wissen.“ 

Nachdem Gerald Gregory auf dieses Gesprächsangebot keine Antwort erhalten hatte, wandte er sich am 14. Januar noch einmal telefonisch an Peter Gerhardt, um ein weiteres Mal ein persönliches Gespräch anzubieten. In diesem Telefonat wies Peter Gerhardt dieses Ansinnen mit der Begründung zurück, dass Bhakti Marga seine (andere Interessen vorgebende) Anfrage vom 11. Oktober 2021 abschlägig beschieden habe. Zudem kritisierte er gegenüber Gerald Gregory, dass Bhakti Marga einen Rechtsanwalt um Beistand gebeten hat. Gerald Gregory wies noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass die seitens des HR für dessen Recherche angeführten Quellen höchst fragwürdig seien und ein Gespräch möglicherweise auch deshalb von Nutzen für den HR sein könnte. Peter Gerhardt kündigte an, hierzu Rücksprache in der Redaktion halten und sich gegebenenfalls noch einmal melden zu wollen. Dies ist nicht erfolgt.

Stattdessen kam am selben Tag noch einmal HR-Redakteur Stefan Bücheler mit Fragen, die abermals ausnahmslos auf den bereits bekannten Vorhaltungen basierten, auf Rechtsanwalt Dr. Irle zu. Auch diese wurden ausführlich beantwortet. Am 18. Januar wandte sich Rechtsanwalt Dr. Irle nochmals an Intendant Manfred Krupp (dieser hatte auf das Schreiben vom 11. Januar 2022 nicht geantwortet) und Programmdirektorin Gabriele Holzner, um nochmals auf das vorliegende Angebot seiner Mandanten zum Gespräch hinzuweisen. Eine Antwort des HR erfolgte am 19. Januar 2022, also einen Tag vor Veröffentlichung des Podcasts sowie der Dokumentation (in der ARD Mediathek), durch Dr. Eberhard Nembach, Ressortleiter Politik von HR Info. Dieser teilte Rechtsanwalt Dr. Irle in einer e-mail mit, dass die Redaktion das Angebot gern annehmen wolle, „. . . aus Zeitgründen allerdings nicht mehr diese Woche. Die Berichterstattung über Bhakti Marga und Swami Vishwananda ist noch nicht abgeschlossen, so dass ein Gespräch auch in den nächsten Wochen für uns von Interesse ist.“ Und weiter: „Gerne hätten wir auch schon vor unserer ersten Berichterstattung mit Ihnen bzw. mit Ihrer Mandantschaft gesprochen. Der hr hatte ja bereits am 17.10. das erste Mal mit Ihrer Mandantschaft deswegen Kontakt aufgenommen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir ein solches Gespräch vor Beginn der Berichterstattung morgen zeitlich nicht mehr unterbringen können.“ Mit dem Hinweis auf eine Kontaktaufnahme seitens des HR am 17. 10. ist offensichtlich die von HR-Redakteur Peter Gerhardt am 11. Oktober 2021 versandte e-mail („Wir würden gern ein Interview mit jemandem führen, der uns ausführlich über die Faszination und die Spiritualität von Bhakti Marga Auskunft geben kann“) gemeint, die am 17. Oktober seitens Bhakti Marga mit einer Absage beantwortet wurde. 

Im Anschluss erfolgten – ohne, Bhakti Marga weiteres Gehör zu verschaffen – am 20. Januar die jetzt bekannt gewordenen Veröffentlichungen in der ARD-Mediathek (Dokumentation) sowie auf den Websites des HR.

Am 21. Januar 2022, also einen Tag nach Verbreitung der Dokumentation und Podcasts, kam Dr. Eberhard Nembach nochmals auf Rechtsanwalt Dr. Irle zu. In einer mail schrieb er: Sehr geehrter Herr Dr. Irle, ich beziehe mich auf unseren Mailwechsel diese Woche, insbesondere auf meine Mail von Mittwochnachmittag. Wir würden gerne erneut auf Ihr Gesprächsangebot zurückkommen. Wie Sie sicher bereits festgestellt haben, ist der Fernsehbeitrag noch nicht ausgestrahlt. Außerdem steht noch die Veröffentlichung von vier Podcastfolgen in den nächsten Wochen bevor. Ein Gespräch ist also nach wie vor für den hr von Interesse, vorzugsweise natürlich nicht nur als Hintergrundgespräch, sondern mit Inhalten, die wir auch veröffentlichen können. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Termine, gern bereits nächste Woche, sowie die Teilnehmer*innen von Ihrer Seite nennen würden. Beste Grüße Eberhard Nembach und Wolfhard Kahler“.

Im Hinblick auf die bisherigen Erfahrungen mit den Beteiligten des HR, vor allem aber angesichts der zwischenzeitlich festgestellten eklatanten Fehler in der am 20. Januar in der ARD-Mediathek publizierten Dokumentation sowie den Podcats (siehe dazu auch Fehler und mangelnde Sorgfalt in der Recherche des Hessischen Rundfunks) nahm Bhakti Marga Abstand von weiteren persönlichen Kontakten mit dem HR.

Als sinnbildlich für dieses Vorgehen des HR und des Produktionsunternehmens hauseins kann ein Satz des Redakteurs Stefan Bücheler aufgefasst werden, den dieser in der zweiten Folge des Podcasts in Minute 49:46 formuliert: „Die Frage ist ja auch, wie belastbar sind all diese Anschuldigungen? So etwas wie Quellenangaben, Namen, Beweise gibt es ja nicht. Wir können nicht ausschließen, dass hier irgendjemand Gerüchte in die Welt gesetzt hat und das andere sie nun kopieren und nacherzählen. Ist das vielleicht alles nur eine Geschichte, die sich im Internet verselbständigt hat? Blogposts werden in verschiedene Sprachen übersetzt und tauchen in Fragmenten immer wieder auf, Bilder werden kopiert und wiederverwendet. Angesichts der Fülle der Anschuldigungen ist das nicht wahrscheinlich. Aber theoretisch könnte alles erfunden sein.“

Wenn beim HR die Auffassung vorherrscht, es könnte alles theoretisch auch erfunden sein, warum wird dann in dieser Weise in aller Öffentlichkeit mit derart schwerwiegenden Vorwürfen hantiert? Wie lässt sich das mit der publizistischen Verantwortung, die insbesondere ein öffentlich-rechtlicher Sender wie der Hessische Rundfunk in seiner Arbeit zu berücksichtigen hat, in Einklang bringen?

Obwohl es der friedfertigen Ausrichtung der Religionsgemeinschaft nicht entspricht, hat sich Bhakti Marga entschlossen, nun den rechtlichen Weg einzuschlagen.